Redaktionsstatut
Redaktionsstatut von lagerbergteifln.at – Präambel
So sehen die Rechte und Pflichten von lagerbergteifln.at-Redakteure aus
Die Vereinsführung und Redakteure erkennen das nachstehende Redaktionsstatut als rechtsgültige Vereinbarung an. In partnerschaftlicher und konstruktiver Zusammenarbeit halten alle Beteiligten fest, dass ihr Ziel darin besteht, die Website lagerbergteifln.at im publizistischen und wirtschaftlichen Wettkampf ständig zu verbessern und weiterzuentwickeln.
Die Redaktion von lagerbergteifln.at liefert aktuelle Nachrichten und berichtet über die diversen Vereinstätigkeiten. Die Redakteure decken mit ihrer Arbeit alle relevanten Bereiche einer umfangreichen Berichterstattung ab.
Die Vereinsführung und auch die Redaktion sieht die ständige Weiterentwicklung und Weiterbildung der Mitarbeiter als erstrebenswert und wird diese nach bester Möglichkeit unterstützen. Die Partner dieses Redaktionsstatuts verpflichten sich, zu den oben erwähnten Zielen nach besten Kräften beizutragen. Die Vereinsführung wird angehalten, Ideen, Vorschläge und Anregungen der Redakteure genau zu prüfen und gegebenenfalls auch umzusetzen.
Medientyp
lagerbergteifln.at versteht sich als überregionale Website mit dem Ziel einer möglichst weiten Verbreitung von Informationen unter Nutzung aller zur Verfügung stehenden Technologien. Bei einer etwaigen Erweiterung des Informationsangebots (Stichwort: Printformat) haben die Partner vereinbart, dass das Redaktionsstatut in diesem Punkt erweitert wird.
Gestaltung und Rechte der Redaktion
Die Vereinsleitung erteilt eine Richtlinie zur Führung und Gestaltung des Informationsangebots. Innerhalb dieser Vorgabe gestalten die Redakteure den redaktionellen Teil der Website lagerbergteifln.at. Diese Arbeit der Redakteure erfolgt eigenständig, basierend auf dem journalistischen Ehrenkodex. Die Vereinsleitung unterstützt das Redaktionsteam nach besten Wissen und Gewissen. Ggf. werden auch externe Experten zur Unterstützung angefragt bzw. gebucht.
Gesinnungsfreiheit
lagerbergteifln.at ist der wahrheitsgetreuen Berichterstattung verpflichtet. Die Redaktion weist jede Einflussnahme seitens einzelner Personen, politischer Parteien, Unternehmen, Vereine, sowie ökonomisch, religiös oder ideologisch orientierter Gruppen zurück.
Kein Redakteur darf gezwungen werden, eine andere Meinung als die eigene zu vertreten oder gegen die eigene Überzeugung zu bebildern oder zu schreiben.
Anzeigen bzw. anzeigenorientierte Online-Inhalte sind als solche kenntlich zu machen und vom redaktionellen Teil deutlich zu trennen.
Mitwirkungsrechte der Redaktion
Die Partner halten fest, dass ein Redaktionsausschuss (gebildet durch die Mitglieder der Redaktion) ein elementarer Bestandteil von lagerbergteifln.at ist. Dieser muss auch von Änderungen in der Chefredaktion vorab informiert werden. Dem Redaktionsausschluss wird das Recht eingeräumt, der Bestellung eines Chefredakteurs zu widersprechen. Dies hat in einer geheimen Abstimmung zu erfolgen und bedarf einer Mehrheit von mindestens 65 Prozent der gültigen abgegebenen Stimmen (stimmberechtigt sind alle redaktionellen Mitglieder von lagerbergteifln.at) Der möglicherweise zuvor bestellte Chefredakteur ist in dieser Abstimmung nicht stimmberechtigt.
Vor der Bestellung eines Chefredakteurstellvertreters und ggf. anderer Ressortleiter ist der Redaktionsausschuss vorab zu informieren.